Sie befinden sich hier: Startseite > BÜRGERSERVICE > Service > Förderungen der Gemeinde
Bei der Errichtung bzw. Einbindung einer Hauszufahrt an das öffentliche Gut (Gemeindestraße) werden pro m² € 10,00 gefördert. Die Höchstgrenze dieser Förderung beträgt jedoch € 1.000,00.
Dies wurde mittels Gemeinderatsbeschluss festgesetzt.