Hauszufahrt

Bei der Errichtung bzw. Einbindung einer Hauszufahrt an das öffentliche Gut (Gemeindestraße) werden pro m² € 10,00 gefördert.                                Die Höchstgrenze dieser Förderung beträgt jedoch € 1.000,00.

Dies wurde mittels Gemeinderatsbeschluss festgesetzt.

Zuständig

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