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Bei der Volksschulgemeinde Petzenkirchen gelangt der Dienstposten einer
für die Nachmittagsbetreuung in der Volksschule Petzenkirchen mit einem Beschäftigungsausmaß von 12 Wochenstunden zur Ausschreibung.
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetzes 2025 (NÖ GBedG 2025), vorerst befristet auf die Dauer von 6 Monaten.
Bei zufriedenstellender Dienstleistung kann das befristete Dienstverhältnis in ein unbefristetes Dienstverhältnis umgewandelt werden.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
Aufnahmebedingungen und Anstellungserfordernisse:
· Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Mitgliedsstaates
· Hauptwohnsitz in einer der Mitgliedsgemeinden (Petzenkirchen oder Bergland) wünschenswert
· volle Handlungsfähigkeit sowie persönliche und fachliche Eignung
· verantwortungsbewusstes selbstständiges Arbeiten, Teamfähigkeit, Flexibilität, Dienstleistungsorientierung sowie freundliches Auftreten und ein einwandfreies Vorleben
· die Beherrschung der deutschen Sprache
Die schriftliche Bewerbung ist mit Lebenslauf bis spätestens 30. April 2025 bei der Marktgemeinde Petzenkirchen (3252 Petzenkirchen, Bergmann-Platz 2) oder per e-mail an lisbeth.kern@gmx.at einzureichen.
Für die Volksschulgemeinde Petzenkirchen:
Die Obfrau:
Bürgermeisterin Lisbeth Kern e.h.
VS Ausschreibung - Petzenkirchen (266 KB) - .PDF
12.03.2025