Kanalbenützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt1,80 €

Zuständig

Die Kanalbenützungsgebühr errechnet sich gem. § 5 des NÖ. Kanalgesetzes durch die Multiplikation der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz (Tarif). Diese Gebühr ist in 4 gleichen Teilbeträgen jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und am 15.11. zu entricheten. Die Umsatzsteuer ist im Betrag noch nicht enthalten.

Die Gebühren dienen zur Deckung der gesamten Kosten (Kanalerrichtung, Betriebskosten, Kläranlagen in Ybbs - in Pöchlarn - in Wieselburg).

Die letzten Gebührenanpassungen wurden per 1.1.1998 bzw. per 1.1.2008 wirksam!